Die individuelle Lösung für Unternehmen mit eigener IT-Abteilung.
.
Ich habe noch keine Apple Geräte und möchte überprüfen, ob meine Systeme bereit sind für die Einführung von Apple Geräten sowie die freie Wahl der Arbeitsgeräte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen.
Ergebnis ist eine Handlungsanleitung für die Einführung und Anpassung von Prozessen im Hinblick auf Apple Geräte. Diese können danach basierend auf jeder passenden technischen Lösung umgesetzt und gestaltet werden. Der Fokus liegt auf der Evaluierung und Auswertung des Status quo.
Ich habe bereits einzelne Apple Geräte im Einsatz und möchte Anzahl skalieren. Gleichzeitig sind die Systeme historisch gewaschen und ich möchte unerkannte sowie mir bekannte Hürden finden sowie durch Erfahrung nachhaltig beseitigen.
Ergebnis ist eine Handlungsanleitung für die Anpassung sowie ergänzende Einführung von Prozessen. Diese können danach basierend auf jeder passenden technischen Lösung umgesetzt und gestaltet werden. Der Fokus liegt auf der Evaluierung und Auswertung des Status quo sowie der Planung erster Anpassungen.
Ich möchte bei der Planung der Integration von Apple Lösungen in meine Systeme, sowie der Einführung moderner Geräte-Rollout, -verwaltungs und Support Prozesse begleitet werden oder die Umsetzung komplett an einen Partner vergeben.
Ergebnis ist ein schrittweiser Umsetzungsplan aus Perspektive des Projektmanagements mit reibungsfrei abgebildeten Systemen und Prozessen zur Integration und Einführung einer Apple Lösung. Im Rahmen eines Proof of Concepts kann eine Erstversion eines Produktivsystems mit Testgeräten hergestellt werden.
In einem Großteil aller Unternehmen ist mittlerweile auch der Mac als Arbeitsgerät im Einsatz. Essentiell ist dabei, diese Apple Geräte in Ihrem Unternehmen professionell zu verwalten. Sie fragen sich, wie es um die Integrationsmöglichkeiten in Ihre bestehende Infrastruktur, Device Management, Sicherheit und Datenschutz steht? Im nachstehenden Link finden Sie umfassende Informationen zur Sicherheit unternehmenskritischer Daten auf Apple Geräten.
Wir informieren Sie über das EUGH Urteil vom 16.7.2020 zu Az. C-311/18 betreffend Privacy Shield:
Der EuGH erklärte in seinem oben näher bezeichneten Urteil die EU-US-Privacy Shield Zertifizierung für ungültig.Dies bedeutet, dass die Privacy Shield Zertifizierung nicht mehr gemäß Art 44 ff DSGVO als datenschutzrechtliche Grundlage für Datentransfers an US-Produktgeber/Dienstleister herangezogen werden darf. Wir empfehlen daher betreffend internationalem Austausch personenbezogener Daten Ihres Unternehmens mittels der durch uns angebotenen Lösungen (neu) zu evaluieren:
- inwieweit die genannten Lösungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden (sollen)
- auf welche Rechtsgrundlage basierend die Lösungen einsetzen (würden)